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GEMA-Kurzinfo
 
Jeder Tonträger und jeder Datenträger, auf dem sich Musik oder irgendeine andere Form von Audiofiles befindet, muss der GEMA gemeldet werden. 

Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichten sind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMA sind. 

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oder Fremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auch solcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Dies sollte mit dem durch uns zur Verfügung gestellten Lizenzantrag geschehen.

Sind die Autoren des Programms Ihrer Produktion keine GEMA - Mitglieder, so müssen keine Lizenzen an die GEMA abgeführt werden. Trotzdem muss die Produktion der GEMA gemeldet werden.

Die GEMA unterscheidet zwischen Mindestlizenz und Lizenz. Die Mindestlizenz wird auf Promotionexemplare erhoben, die nicht verkauft werden. Die Höhe der Lizenz ist abhängig vom Verkaufspreis (ca. 10 %). Es wird jedoch auch hier die Mindestlizenz berechnet, wenn die Lizenz rechnerisch unter 0,64 EUR pro CD liegt. Möglicherweise verlangt die GEMA von Ihnen eine Vorauszahlung auf die anfallenden Lizenzen.

Weitere Informationen finden sie direkt bei der GEMA unter www.gema.de.
 

   










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