Jeder Tonträger und jeder Datenträger, auf dem sich
Musik oder irgendeine andere Form von Audiofiles befindet, muss der GEMA
gemeldet werden.
Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichten
sind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMA
sind.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oder
Fremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auch
solcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Dies sollte mit dem durch uns
zur Verfügung gestellten Lizenzantrag geschehen.
Sind die Autoren des Programms Ihrer Produktion keine
GEMA - Mitglieder, so müssen keine Lizenzen
an die GEMA abgeführt werden. Trotzdem muss die Produktion der GEMA gemeldet werden.
Die GEMA unterscheidet zwischen Mindestlizenz und Lizenz. Die Mindestlizenz wird auf
Promotionexemplare erhoben, die nicht verkauft werden. Die Höhe der Lizenz ist abhängig vom
Verkaufspreis (ca. 10 %). Es wird jedoch auch hier die Mindestlizenz berechnet, wenn die Lizenz
rechnerisch unter 0,64 EUR pro CD liegt. Möglicherweise verlangt die GEMA von Ihnen eine Vorauszahlung auf die anfallenden Lizenzen.
Weitere Informationen finden sie direkt bei der GEMA unter www.gema.de.
|